Neue Freizeiteinrichtung Zum Jägerberg 6

Auf Grund der steigenden Nachfrage der zahlreichen aktiven Vereine und Verbände in Hagen a.T.W. soll auf dem Grundstück Zum Jägerberg 6 eine moderne multifunktionale Freizeiteinrichtung für alle Generationen entstehen. Mit 80 Vereinen, Verbänden und Institutionen verfügt Hagen a.T.W. über eine vielfältige Bandbreite an Angeboten, die mit dieser Einrichtung weiter unterstützt werden soll.

Das Projekt kann mit Hilfe von EU Mitteln aus dem Programm ZILE (Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung) umgesetzt werden. Die Baukosten für die Freizeiteinrichtung werden ca. zur Hälfte gefördert.

Das ehemalige Liebfrauenhaus von 1920 wurde 2003 von der Gemeinde Hagen a.T.W. auf Grund seiner zentralen Lage gekauft. Bis zum letzten Jahr war es als Wohnung vermietet. Bei dem Gebäude bestand dringender Sanierungsbedarf auf Grund der erheblichen Gebäudeschäden. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung des begleitenden Architekturbüros hat ergeben, dass ein Neubau kostengünstiger als eine Sanierung ist. Der Abriss des Bestandsgebäudes beginnt Anfang Juni.

Künftig soll im Erdgeschoss ein Multifunktionsraum mit Teeküche sowie barrierefreien WC-Anlagen entstehen. Im Obergeschoss sollen Gruppenräume geschaffen werden, sodass den Vereinen und Verbänden in Zukunft neben dem Alten Pfarrhaus und dem Bürgerhaus weitere Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Damit wird zentrumsnah ein Treffpunkt für Jung und Alt geschaffen, der das kulturelle und soziale Zusammenleben in Hagen a.T.W. fördert und das ehrenamtliche Engagement und damit die dörfliche Gemeinschaft stärkt. Ebenso bietet sich eine Mitnutzung durch die Grundschule St. Martin an.

Weidenauftrieb am Lotter Weg

Seit Donnerstag, 28.05.2020 sind drei schottische Hochlandweibchen auf dem Regenrückhaltebecken am Lotter Weg zu Gast. Dahinter steht die Idee, dass die 1,5 Jahre alten Rinder die 3,3 ha große Fläche extensiv beweiden sollen.

Damit geht der Landkreis Osnabrück zusammen mit der Gemeinde Hagen a.T.W. neue Wege bei der naturnahen Unterhaltung von derartigen Flächen. Zuvor wurde das Regenrückhaltebecken alle 5-10 Jahre mit schwerem Gerät in Stand gehalten. Diese innovative Pflegemethode soll in den kommenden Jahren als Modellprojekt getestet werden.

Betreut werden die Tiere von dem Osnabrücker Weidelandschaften e.V., der auch den Elektrozaun aufgestellt hat. Die Hochlandrinder fressen gerne die dort vorhandenen Binsen, Schilf und Brennnesseln. Bitte füttern Sie die Tiere deshalb nicht, sie finden auf der Fläche samt Wasservorräten genügend vor. Der Verein ist biozertifiziert und hat es sich zur Aufgabe gemacht, alten Rassen, die in Bezug auf Milchleistung und Fleischmenge mit neueren Züchtungen nicht mithalten können und deren Haltung unter ökonomischen Gesichtspunkten nicht rentabel genug erscheint, wieder in das heutige Landschaftsbild zu bringen und so dem Verlust von wertvollen genetischen Ressourcen und Kulturgut etwas entgegensetzen und den Bekanntheitsgrad dieser schönen, seltenen Tiere fördern. Selbstverständlich stehen die schottischen Hochländer unter der Aufsicht des Veterinärdienstes.

Sie schauten sich den Rinderauftrieb live an und beobachteten wie die Tiere gleich heimisch wurden v.l.n.r.: Umweltschutzbeauftragter Ullrich Elixmann, Daniel Tank und Jan-Philip Kunath vom Verein Weidelandschaften, Markus Rolf (FD Umwelt Landkreis Osnabrück), Fachdienstleiter Stefan Altevogt und Jessica Meißner (FD Umwelt Landkreis Osnabrück).

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Start in eine etwas andere Freibadsaison

Zusammen mit der Bäder- und Wasser Gesellschaft (BWG) freut sich die Gemeinde Hagen a.T.W. angesichts der Lockerungen der Landesregierung ab Samstag, 30.05.2020 von 9.00 bis 18.00 Uhr das Freibad zu eröffnen.

Die weiteren Öffnungszeiten sind Sonntag, 31.05. und Montag, 01.06.2020 ebenfalls von 9:00 – 18:00 Uhr und ab dem 02.06.: montags bis freitags 10:00 – 20:00 Uhr sowie samstags und sonntags 09:00 – 19:00 Uhr. Bei Außentemperaturen unter 20°C schließen wir zwei Stunden früher. Wir bitten um Verständnis, wenn es insbesondere an heißen Tagen zu längeren Wartezeiten kommen kann, wenn die Corona bedingte zulässige Besucherhöchstzahl von 350 Gästen erreicht ist.

Auf Grund der aktuellen Corona Situation kommt es neben den allgemein geltenden Hygieneanweisungen zu folgenden Einschränkungen:

  • Der Zugang zum Schwimmbecken nur von der Eingangsseite an den Kaltduschen möglich. Der Zugang von der Liegewiese hinter dem Sprungturm ist gesperrt.
  • Es steht nur eine begrenzte Anzahl von Toiletten, Umkleiden und Schränken zur Verfügung, dessen Räumlichkeiten max. von zwei Personen zeitgleich betreten werden dürfen.
  • Die Warmduschen stehen nicht zur Verfügung.
  • Ebenso werden keine Sitzmöglichkeiten wie Bänke und Stühle vorhanden sein.
  • Das Beachvolleyballfeld, die Rutsche im Nichtschwimmerbereich und der 3-Meter Turm sind gesperrt.

Die beliebte Saisonkarte gibt es für 15,00 €. Um lange Warteschlangen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Saisonkarte im Vorfeld im Rathaus oder im Energielokal an der Alten Str. 2 zu erwerben. Dieses ist ab dem 02.06.2020 wieder geöffnet: montags bis mittwochs 08:00 – 17:00 Uhr, donnerstags 08:00 – 18:00 Uhr, freitags 08:00 – 15:00 Uhr.

Trotz der besonderen Situation freuen wir uns, dass die Freibadsaison beginnen kann! Mit gegenseitiger Rücksichtnahme, Verständnis und Respekt werden wir den Aufenthalt so angenehm wie möglich gestalten.

Wir wünschen ein erfrischendes Badeerlebnis!

Hagener Kirmes 2020 fraglich

Eine der meistdiskutierten Fragen im Dorf ist sicherlich, ob die Hagener*innen dieses Jahr ihre Kirmes mit traditionellem Ferkelmarkt feiern können. Dieses hängt maßgeblich von den Bestimmungen angesichts der Corona Pandemie ab.

Normalerweise sind die Verträge mit den Schaustellern zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen, doch in diesem Jahr läuft Corona bedingt nichts wie geplant. Zwar bleibt die Entscheidung der Politik, die für Juli erwartet wird, abzuwarten, aber wenn bis zum Oktober weiterhin die bestehenden Regelungen gelten, wird es aller Voraussicht nach, im Jahr 2020 erstmals keine Hagener Kirmes geben. Derartige Abstandsreglungen sind auf solchen Großveranstaltungen nicht einzuhalten und umzusetzen. Zudem ist fraglich, ob in diesem Zusammenhang eine Durchführung sinnvoll erscheint.

Wir bedauern, eines der schönsten Volksfeste im Osnabrücker Landkreis mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausrichten zu können, doch die Gesundheit der Bevölkerung hat absoluten Vorrang.

Haushaltssatzung 2020

Der Landkreis Osnabrück als Kommunalaufsicht hat die nach §§ 119 Abs. 4 und 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigung am 30.03.2020 erteilt.

Den gesamten Plan finden Sie hier: http://www.hagen-atw.de/pics/medien/1_1585660504/Dopp._Produkthaushalt_2020.pdf

Die Haushaltssituation der Gemeinde stellt sich wie bereits in den Vorjahren positiv dar: Der Ergebnishaushalt der Gemeinde Hagen a.T.W. weist für das Haushaltsjahr 2020 einen deutlichen Überschuss von 2,2 Millionen Euro aus. Für die Folgejahre werden Überschüsse von bis zu 2 Millionen Euro erwartet.

In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde Hagen a.T.W. umfangreiche Investitionen in die kommunale Infrastruktur realisiert und gleichzeitig den Schuldenstand reduziert. Diese Entwicklung ist aus Sicht der Kommunalaufsicht ausdrücklich positiv zu bewerten.

Die insgesamt günstige Situation im Ergebnishaushalt spiegelt sich auch 2020 in den Planungsdaten für den Finanzhaushalt wider. Der Saldo aus Laufender Verwaltungstätigkeit weist ein Plus von rund 3,5 Millionen Euro aus. Abzüglich der Tilgung stehen der Gemeinde Hagen a.T.W. „freie Mittel" in Höhe von 2,9 Millionen Euro für die Finanzierung der Investitionen zur Verfügung. Für die kommenden Haushaltsjahre werden jährlich „freie Mittel" in einer erheblichen Größenordnung von ca. 2 bis 2,6 Millionen Euro erwartet.

Für 2020 plant die Gemeinde insbesondere Investitionen für zahlreiche Straßenbaumaßnahmen, die Dorferneuerung und Baumaßnahmen in den Schulen. Das Investitionsvolumen in Höhe von rund 9,2 Millionen Euro wird im Wesentlichen durch Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und den oben genannten „freien Mitteln" finanziert. Eine Kreditaufnahme ist rechnerisch in Höhe von 600.000 Euro notwendig, so dass eine entsprechende Ermächtigung in der Haushaltssatzung enthalten ist.

Für 2020 bleibt abzuwarten, wie sich die aktuelle Konjunkturentwicklung (Einflüsse der Corona — Pandemie) konkret auf die Einnahmesituation der Gemeinde Hagen a.T.W. auswirken wird.

Die Verschuldung wird laut Haushalt 2020 weiter sinken. Unter Berücksichtigung noch verfügbarer Kreditermächtigungen aus dem Vorjahr wird zum Jahresende ein Wert von (maximal) 642 Euro pro Einwohner erreicht, der deutlich unter dem Landesdurchschnitt liegt.

Die in den vergangenen Jahren konsequent verfolgte Entschuldungsstrategie der Gemeinde Hagen a.T.W. ist kommunalaufsichtlich ausdrücklich positiv zu bewerten.

Warnung vor Eichenprozessionsspinnern

Auch in diesem Jahr kann es wieder zu einem vermehrten Auftreten des Eichenprozessionsspinners kommen. Deswegen werden ab Mitte Mai regelmäßig die gemeindlichen Eichen kontrolliert und Areale befallener Bäume abgesperrt oder mit Warnhinweisen gekennzeichnet.

Der Eichenprozessionsspinner ist eine Schmetterlingsart, der in den vergangenen Jahren aufgrund des Klimawandels verstärkt in Deutschland auftritt. Die Raupen siedeln sich in Nestern an Baumstämmen an, vorzugsweise an Eichen. Je nach Witterung von Mitte April bis Anfang Mai, zeitgleich mit dem Eichenaustrieb, erscheinen die Raupen, die sich tagsüber in den selbst gesponnenen Nestern verstecken. Abends wandern sie als Prozession vom Nest in die Baumkronen und fressen die neuen Blätter – bei Massenvorkommen sogar, bis die Krone kahl ist. Im Morgengrauen kehren sie in ihre Nester zurück.

Die Raupen leben in Kolonien mit bis zu mehreren tausend Tieren. Sie häuten sich fünf- bis sechsmal während ihrer Entwicklung. Ab dem dritten Stadium, je nach Witterung zwischen Ende Mai und Mitte Juni, wachsen den Raupen gefährliche Brennhaare. Diese Brennhaare sind brüchig, innen hohl, mit einem Widerhaken versehen und enthalten den Giftstoff Thaumetopoein. Dies ist ein Eiweißgift, das bei Menschen und allen warmblütigen Tieren (z.B. Hunden und Pferden) zu gesundheitlichen Problemen führen kann.

Beim Menschen werden in der Haut, in den Augen und Atemwegen stark juckende, entzündliche Reaktionen hervorgerufen. Der Juckeffekt ist ähnlich demjenigen der Brennnessel, nur viel stärker ausgeprägt. Die Gespinste bzw. Nester und der enthaltenen Häutungsreste mit den Raupenhaaren können bis zu elf Jahre erhalten bleiben und stellen ebenso lange eine mögliche Gefahr dar. Das Nesselgift bleibt in der Natur unter trockenen Bedingungen bis zu zwölf Jahre lang wirksam. Werden die Härchen eingeatmet, kommt es zu einer Schwellung der bronchialen Schleimhäute und zu einer Konstriktion, das heißt zu einer Verkrampfung der kleinen Bronchialmuskeln mit Hustenreiz und Luftnot. Aus diesem Grund sind Kinder, ebenso ältere Mitbürger mit anatomisch bedingt engen Atemwegen sowie Asthmatiker besonders gefährdet. Allergiker*innen können dadurch – wie bei Bienen- oder Wespenstich-Allergien – in akute Lebensgefahr geraten, wenn die Atemwege zu schwellen oder sie einen anaphylaktischen Schock erleiden. Der wirksamste Schutz vor Kontamination ist das Meiden befallener Areale. In der Nähe von befallenen Bäumen sollte man sich nicht aufhalten.

Eigentümer*innen eines mit dem Eichenprozessionsspinner befallenen Baumes hat im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Baum keine Gefahren für Dritte ausgehen. Sofern ein befallener Baum öffentlich zugänglich ist und eine Absperrung nicht ausreicht, empfiehlt sich die Behandlung des Baumes durch eine Fachfirma. Bekämpfen Sie auf keinen Fall die Raupen mit Flammen. In diesem Fall fliegen die Gifthaare durch die Luft und das Problem wird vergrößert.

Um die Risiken für Bürger*innen zu minimieren, bittet die Gemeinde Hagen a.T.W. um Hinweise per Mail an info@hagen-atw.de, sofern der Verdacht besteht, dass ein Baum mit dem Eichenprozessionsspinner befallen sein könnte. Leiten Sie uns auch gerne Fotos weiter. Das erleichtert die Arbeit bei der Überprüfung der Verdachtsfälle.

Hagener Storchennester

Auf Initiative von Lukas Igelbrink, der nach seinem FÖJ am Steinhuder Meer die Idee hatte, auch in Hagen a.T.W. Storchennester zu etablieren, hat Umweltschutzbeauftragter Ullrich Elixmann zwei Storchennester zusammen mit zahlreichen Unterstützer*innen zum Wohle des Naturschutzes gebaut.

Das eine Nest befindet sich auf dem Hof Altevogt am Borgberg. Das zweite Storchennest wurde auf der Grünfläche Ecke Lotter Weg / Am Wallenbruche aufgestellt. Laut Umweltschutzbeauftragter Ullrich Elixmann findet der Storch optimale Bedingungen vor, weil die Nord-Ost Achse zum Einflug frei ist, es keine Hochspannungsleitung und stark befahrenen Straßen in der Nähe gibt. Die Masten sind ca. 10 m hoch. Die Nester bestehen aus alten Heumahd Rädern, welche mit Birkenreisig, Holzwolle und Hackschnitzeln ausgekleidet wurden. Der weiße obere Anstrich lockt den Storch an, der sich in den Gegenden bereits rumtreibt.

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Baustart für die erste rein elektrische Buslinie im Landkreis Osnabrück und Einführung VOS Handy Ticket

Zusammen mit dem Vorsitzenden der VOS-Gesellschafterversammlung, Stadtwerke-Mobilitätsvorstand Stephan Rolfes und Landrätin Anna Kebschull gab Bürgermeister Peter Gausmann den Startschuss für die elektrische Metro-Bus-Linie M3 von und nach Osnabrück.

Dazu wurde ein rund 50 Tonnen schweres Trafogebäude an der Straße „Am Dorfbrunnen“ aufgestellt. Für die Elektrifizierung der M3 erhält Hagen a.T.W. extra die neue Endwende "Hagen-Süd". Die bisherige Endwende "Hagen-Zentrum" wird dafür in eine weitere Haltestelle umfunktioniert.

Bürgermeister Peter Gausmann erklärte, dass in diesem Zuge auch die Alte Straße zwischen dem Kreisel bis zur Einmündung Haskamp verbreitert wird. Dazu wird ab Dienstag, 02.06.2020 die vorhandene Mauer vor dem Fachwerkgebäude abgerissen und ab Montag, 08.06.2020 beginnen die Bauarbeiten für die neue Buswende. Die Arbeiten erfordern eine Vollsperrung der Alten Straße. Bürgermeister Peter Gausmann dankte den Ratsmitgliedern für die positive Begleitung des Prozesses. Hagen a.T.W. ist damit die erste Gemeinde im Landkreis Osnabrück, die eine rein elektrisch bediente Buslinie erhält und übernehme damit eine Vorreiterfunktion.

"Das zeigt, dass ein moderner und emissionsfreier Nahverkehr nicht an der Stadt- beziehungsweise Gemeindegrenze endet. Mobilitätskonzepte müssten übergreifend gedacht und entwickelt werden ", sagte Landrätin Anna Kebschull. "Wir arbeiten daher gemeinsam an Ideen, weitere schnelle Metro-Bus-Linien in den Landkreis weiterzuführen – verknüpft mit weiteren bedarfsgerechten Nahverkehrslösungen vor Ort." Die elektrische M3 könne hierfür als Vorbild dienen. "

"Wir sind dem Landkreis und der Gemeinde sehr dankbar für die Unterstützung, einen geeigneten Standort zum Aufladen der E-Busse zu finden", betonte Rolfes. "Schließlich müssen hierfür verschiedene Rahmenbedingungen für die benötigte Infrastruktur gegeben sein." In diesem Zusammenhang verkündete Dr. Stephan Rolfes auch die Ausweitung des VOS Handy Tickets auf das gesamte Tarifgebiet der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS). Das bargeldlose Busfahren ist somit ab sofort im Landkreis möglich: Die Nutzung des bereits im Osnabrücker Stadtgebiet verfügbaren Handy Tickets ist in digitaler Form über die Mobilitäts-App VOSpilot erhältlich.

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Gebäude Check Plus

Die Kooperation der Klimainitiative des Landkreises Osnabrück mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen wird fortgeführt: Der neu ausgerichtete „Gebäude-Check PLUS“, der von unabhängigen Energieberatern der Verbraucherzentrale durchgeführt wird, kann individuell an die drei Schwerpunkte Strom, Heizung oder Wärmeschutz angepasst werden. Die Auswahl des Schwerpunktes treffen die Nutzer*innen gemeinsam mit ihrem Berater vor Ort.

Wer darf mitmachen?

Der Gebäude-Check PLUS kann von Hauseigentümern und privaten Vermietern in Anspruch genommen werden, deren Immobilien im Kreisgebiet liegen. Auch Mieter*innen, die Einfluss auf Haustechnik und Gebäudehülle haben, können das Angebot nutzen. Dieses umfasst zwei Bestandteile: Dabei handelt es sich zum einen um einen grundlegenden Gebäudecheck, der durch die Förderung vom Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Technologie lediglich 30 Euro kostet. Zum anderen gibt es einen detaillierteren Einblick, der sich durch das PLUS im Titel ausdrückt. Dieser ist durch die Unterstützung des Landkreises Osnabrück kostenlos.

Was erwartet mich?

Hausbesitzer erhalten einen detaillierten Überblick über die Energiesituation des Hauses sowie Einsparmöglichkeiten. In einem etwa zweieinhalbstündigen Besuch macht der Energieberater eine erste Bestandsaufnahme von Strombedarf und Energieverbrauch des Haushaltes. Ergänzt wird diese durch Vorschläge, welche Einsparungen kurzfristig umgesetzt werden können. Nach einer knappen Bearbeitungszeit bekommen die Nutzer eine detaillierte Ausarbeitung der Untersuchung, in der ausführlich Möglichkeiten zu Energieeinsparung beschrieben werden.

Gemeinsam mit dem Berater wählen die Ratsuchenden ihr PLUS:

  • Beim Gebäude-Check PLUS Strom wird der Stromverbrauch detailliert unter die Lupe genommen und die größten Stromfresser ausfindig gemacht.
  • Der Gebäude-Check PLUS Heizung beinhaltet die genaue Prüfung der Heizungsanlage durch den Energieberater. Hierbei wird ermittelt, wo und warum zu hohe Verbräuche vorliegen. Es gibt hilfreiche Tipps, wie die Heizung optimal eingestellt werden kann und welche Erneuerungen sich empfehlen. Falls sich ein Heizungsaustausch anbietet, werden alternative Heizungssysteme aufgezeigt, die vor Ort umsetzbar sind. Insbesondere unter der Berücksichtigung der neuen attraktiven Fördermöglichkeiten des Bundes (bis zu 45 % der Investitionskosten) lohnt es sich JETZT zu handeln!

Fällt die Wahl auf das PLUS Wärmeschutz, empfehlen Berater sinnvolle Sanierungsmaßnahmen wie etwa Dämmung und sommerlicher Wärmeschutz oder ermitteln den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von ein bis zwei Bauteilen.

Das Kontingent ist auf 300 Checks für das Jahr 2020 begrenzt!

Wie kann ich mich zum Gebäude-Check PLUS anmelden?

Anmeldungen nehmen entgegen:

  • Gertrud Heitgerken (Telefon: 0541/ 501-1931)
  • Jonathan Fietz (Telefon: 0541/ 501-1731)
  • Hotline der Verbraucherzentrale Energieberatung 0800/809 802 400

Hagener Bildungsgutscheine 3.0

Familien genießen in der Gemeinde Hagen a.T.W. einen sehr hohen Stellenwert. Im Rahmen des Demographie Checks sind die „Hagener Bildungsgutscheine“ auf den Weg gebracht worden, die 1.000 € für jedes Hagener Neugeborene bereithalten.

Die Hagener Bildungsgutscheine mit zwei Bargeldauszahlungen in Höhe von jeweils 200 € zur Geburt und zur Einschulung sowie 8 Gutscheinen à 50 € für beispielsweise Kinderturnen und Jugendmusikschule haben sich zu einem Erfolgsmodell und Alleinstellungsmerkmal entwickelt.

Seit dem 01.10.2014 wurden insgesamt 668 Gutscheine ausgegeben, die die Kinder bzw. die Eltern bis zum achten Lebensjahr einlösen können. Die Gutscheine werden insbesondere für Zoobesuche oder Schwimmkurse genutzt. Künftig werden die Gutscheine um das Angebot von Babyturnen und BabySignal erweitert.

Die Richtlinie wurde seit 2014 zunächst immer für drei Jahre befristet und geht nun in die dritte Runde, sodass sich Neugeborene bis zum 30.09.2023 über die Hagener Bildungsgutscheine freuen dürfen. Nähere Informationen erhalten die Familien im Familienbüro im Rathaus.

Plansicherheit für Grünabfall und Recycling Platz

In seiner Sitzung am 27.02.2020 verabschiedete der Gemeinderat den Bebauungsplan Nr. 114 „Sondergebiet Recycling Loheiden Knapp“ und die damit verbundene 36. Änderung des Flächennutzungsplanes. Damit erhalten die beiden Betreiber Rechtssicherheit, um die Anlagen zukunftssicher aufzustellen.

Durch die Bauleitplanung hat die Gemeinde für die AWIGO den Weg bereitet, in Hagen a.T.W. einen zeitgemäßen und zukunftsfähigen Grünplatz zu erstellen. So können sich die Bürger*innen ab der Saison 2021 auf einen neu konzipierten Grünplatz westlich des heutigen Platzes freuen. Der Grünplatz erhält einen geteerten Untergrund. Die Verkehrssituation wird durch geänderte Zu- und Abfahrten entzerrt. Neben Gras-, Hecken- oder Baumrückschnitt können dann auch kostenlos Altkleider, Altmetall, elektrische Kleingeräte oder Batterien abgegeben werden. Zusätzlich kann Humus und Mulch, der aus dem Grünabfall hergestellt wird, sowie torffreie, regionale Blumen- und Pflanzerde käuflich erworben werden. Durch die vorgeschriebene Bepflanzung wird sich der neue Platz gut in die Landschaft integrieren.

Neuer alter Schiedsmann

In der Ratssitzung am Donnerstag, den 27.02.2020 wurde Herr Werner Wingbermühle erneut zum Schiedsmann für die nächsten fünf Jahre einstimmig vom Gemeinderat wiedergewählt. Er hatte sich im Vorfeld bereit erklärt, das Amt fortzuführen.

Im Namen von Rat und Verwaltung bedankte sich Ratsvorsitzender Claus Molitor für die erfolgreiche Arbeit des Schiedsmannes und gratulierte gleichzeitig zur Wiederwahl. Werner Wingbermühle konnte von 60 Einsätzen 48 einvernehmlich lösen. Mittelfristig würde er sich einen Stellvertreter freuen.

Ehejubiläen im Jahre 2020

Um eine entsprechende Gratulation vornehmen zu können, werden alle Bürger*innen gebeten, die im Jahr 2020 anfallenden Ehejubiläen (50, 60, 65 Jahre usw.) der Gemeinde Hagen a.T.W. unter der Telefonnummer 05401/97756 mitzuteilen.

Breitbandausbau „Ringschluss Hagen a.T.W.

In der nächsten Ausbaustufe des geförderten Breitbandausbaus im Landkreis Osnabrück werden fünf sog. „Ringschlüsse“ gebaut, die die Ausfallsicherheit des Gesamtnetzes erhö­hen werden. Die Adressen, die in diesen Ringschlüssen liegen, können in dieser Ausbau­stufe Glasfaserdirektanschlüsse erhalten.

Einer dieser Ringschlüsse wird von Bad Iburg über Hagen a.T.W. nach Holzhausen gebaut. In der Gemeinde Hagen a.T.W. profitieren 315 Adressen von dieser Ausbaumaßnahme. Das Ausbaugebiet ist in der beigefügten Karte dargestellt. Die betroffenen Grundstückseigentümer*innen wurden Mitte Mai 2020 mit einem Informationsschreiben des Landkreises Osnabrück über die nächsten Schritte informiert.

Die Tiefbauausschreibung für den „Ringschluss Hagen a.T.W. ist abgeschlossen. Die Firma Infratech aus Meppen wird im Juni 2020 mit den Baumaßnahmen beginnen. Insgesamt wird die Maßnahme ca. ein Jahr brauchen, da die Topografie im Teutoburger Wald eine besondere Herausforderung darstellen.

Soweit technisch möglich, sollen sukzessive in Teilgebieten des Ausbaugebietes Glasfaser­anschlüsse in Betrieb genommen werden. Die detaillierten Bauzeitenpläne werden derzeit erarbeitet. Die betroffenen Bürger*innen werden in den kommenden Monaten regelmäßig über den Fortgang der Baumaßnahmen informiert.

Der Netzbetrieb wurde ebenfalls ausgeschrieben. Hier kann der Zuschlag voraussichtlich An­fang Juni erteilt werden. Im Anschluss wird der Landkreis die betroffenen Bürger*innen ge­meinsam mit dem Netzbetreiber über die buchbaren Kundenprodukte informieren.

Ansprechpartner für weitere Informationen ist die Stabstelle Breitband des Landkreises Osnabrück, Stephan Simon, Tel.: 0541/501-2062, stephan.simon@lkos.de

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