Anmeldung der Schulneulinge für den Besuch der Grundschulen (Schuljahr 2022/2023)

Die Schulneulinge für die Grundschule St. Martin sind - vorbehaltlich des aktuellen Infektionsgeschehens - am Montag, dem 3. Mai 2021, Dienstag, dem 4. Mai 2021 oder am Mittwoch, dem 5. Mai 2021 im Hauptgebäude der Grundschule, Schulstr. 8, Raum 5 (Sekretariat), anzumelden.

Die Schulneulinge für die Grundschule Gellenbeck (auch für das Gebäude in Natrup-Hagen) sind - vorbehaltlich des aktuellen Infektionsgeschehens - am Mittwoch, dem 5. Mai 2021 oder am Donnerstag, dem 6. Mai 2021 in der Schule Gellenbeck, Görsmannstr. 16, Raum 15 (Sekretariat), anzumelden.

Bei der Anmeldung muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Nähere Informationen über den Ablauf der Schulanmeldung werden den Erziehungsberechtigten rechtzeitig vor den Anmeldeterminen von den Grundschulen über einen Aushang in den Kindergärten bekannt gegeben. Außerdem sind die zukünftigen Schulkinder bei der Anmeldung vorzustellen!

Für alle Kinder, die bis zum 30. September 2022 das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt mit dem Anfang des Schuljahres 2022/2023 die Schulpflicht. Kinder, die bis zu diesem Zeitpunkt das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbeginn erforderliche körperliche und geistige Reife besitzen.

Für Kinder, die das 6. Lebensjahr zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. September 2022 vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die Erklärung ist bis zum 1. Mai 2022 gegenüber der Schule abzugeben.

Schulpflichtige Kinder, die wegen Krankheit oder Gebrechen die Schule nicht besuchen können, müssen trotzdem angemeldet werden. Diese Kinder können dann aufgrund eines schulärztlichen Attestes vom Schulbesuch zurückgestellt werden.

Kinder, die bereits im vergangenen Jahr angemeldet wurden, brauchen nicht erneut angemeldet zu werden.

Grundschule St. Martin: Tel. 05401 9403
Grundschule Gellenbeck: Tel. 05405 7255

Anmeldungen zur Jugendmusikschule Hagen a.T.W. für das Schuljahr 2021/2022

Nach den Sommerferien 2021 beginnt das neue Schuljahr unserer Jugendmusikschule. Allen musikinteressierten Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen wird Gelegenheit gegeben, eine qualifizierte musikalische Aus- und Weiterbildung zu erhalten. Die Jugendmusikschule ist so aufgebaut, dass auch ohne musikalische Vorbildung der Zugang zum Instrumentalunterricht möglich ist.

Das Angebot der Jugendmusikschule umfasst im Elementarbereich den „Liedergarten“ (für Eltern mit ihren Kindern bzw. Großeltern mit ihren Enkelkindern ab ca. 1 ½ Jahren), die Musikalische Früherziehung, den Musikalischen Grundkurs sowie Blockflöte I und II. Im Instrumentalbereich werden F-Flöte, Querflöte, Violine, Violoncello, Akkordeon, Steirische Harmonika, Klavier, Gitarre, E-Gitarre, Klarinette, Saxophon, Trompete, Posaune, Tenorhorn, Schlagzeug und Gesang angeboten.

Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich. Die entsprechenden Anmeldeformulare stehen unter dem Link www.hagen-atw.de/familien-bildung/jugendmusikschule zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde Hagen a.T.W., Tel. 05401 977-40.

J. Zumstrull
Leiter der Jugendmusikschule

Verabschiedung Produkthaushalt 2021

Der Rat hat in der Sitzung am 11.03.2021 den Produkthaushalt 2021 der Gemeinde Hagen a.T.W. einstimmig verabschiedet. Das Volumen des Finanzhaushaltes umfasst 27.575.600 €. Darin enthalten sind vorgesehene Investitionen in Höhe von rund 8,4 Mio. €, mit deren Umsetzung nun gestartet werden kann.

Hinter der Investitionssumme stehen vor allen Dingen der Ausbau der Grundschulen für ein Ganztagsangebot, die Sanierung der Kläranlage und Maßnahmen der Dorferneuerung. Hier wurden zahlreiche Förderanträge gestellt.
Nach hoffentlich positiver Bewilligung der Mittel ist u. a. die Sanierung und Erweiterung des Umkleidegebäudes „Im Stern“, die Anlegung eines ökologischen Naherholungspfades in Gellenbeck, die Erneuerung der Laufbahn im Sportzentrum und die Aufwertung des Reisemobilstellplatzes und des Kirschlehrpfades vorgesehen. Ebenso soll im Freibad eine Wassererwärmungsanlage installiert werden.

Bei den Gemeindestraßen ist geplant, den Endausbau der Weidenstraße vorzunehmen, die Rosenstraße und die Straße Im Siek zu sanieren sowie den Radweg entlang der Iburger Straße vom Amtsweg bis zum Forstweg zu verlängern.

Im Sinne der Umwelt wird die bestehende Förderrichtlinie zum Klimaschutz auch in 2021 weitergeführt und die Installation von Photovoltaikanlagen auf dafür geeignete kommunale Liegenschaften geprüft.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Haushaltsplan.

Landkreis Osnabrück - Bürgerforum zum Mobilitätslabor 2020

Wir möchten Sie herzlich zu unserem digitalen Bürgerforum „Mobilitätslabor 2020 – Wir steigen um!“ einladen. Seien Sie eine/r von rund 75 Bürgerinnen und Bürgern, die am Online-Bürgerforum vom Umweltbundesamt teilnehmen können und diskutieren Sie mit uns Maßnahmen für eine zukunftsfähige Mobilität!

Das digitale Bürgerforum findet am 15. April 2021 von 16:00 - 20:00 Uhr per Zoom statt. Anmeldung bis 11. April möglich. Ihre Meinung ist gefragt! Wie kann eine umweltfreundliche Mobilität gelingen? Das eigene Auto hat für viele Menschen in Deutschland im Alltag eine große Bedeutung. Gleichzeitig wissen wir, dass mit dem Autoverkehr Belastungen für Mensch und Umwelt einhergehen. Die Politik möchte Maßnahmen umsetzen, damit die Menschen in Deutschland weiterhin mobil sein können und gleichzeitig die negativen Auswirkungen des Pkw-Verkehrs reduziert werden. Welche Maßnahmen das sein könnten, möchten wir Ihnen beim Bürgerforum vorstellen und anschließend mit Ihnen diskutieren, für wie geeignet Sie diese halten. Wir wollen die Maßnahmen nicht nur mit Ihnen diskutieren, sondern auch ausprobieren! Daher findet eine Testphase statt: 25 interessierte Bürgerinnen und Bürger können entsprechend ihrer Vorlieben und Lebensumstände ein für sie passendes Angebot aussuchen und dieses ein gutes halbes Jahr testen. Mehrkosten für Leihgebüren oder Tickets werden hierbei selbstverständlich erstattet.
Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Website: https://www.umweltbundesamt.de/mobilitaetslabor-2020-wir-steigen-um

Neuer Familiensuchspaß: TERRA.bingo!

Der Frühling steht vor der Tür… Das ruft doch nach einer Wanderung auf einem unserer TERRA.tracks! Um auch Familien den Wanderspaß auf unseren Wegen etwas zu versüßen, hat der Natur- und Geopark TERRA.vita ein TERRA.bingo entwickelt. Die Spielregeln orientieren sich an dem bekannten Lotterie-Spiel BINGO.

Das TERRA.bingo inklusive einer ausführlichen Spieleanleitung finden Sie hier.

Mehr Komfort und Service - AWIGO-Grünplatz in Hagen a.T.W. öffnet ab Karsamstag am neuen Standort

Ab Samstag, 03. April, ist der neue Grünplatz der AWIGO in Hagen a.T.W. geöffnet. Die Einwohner der Kirschgemeinde haben ihre Gartenabfälle damit ab Karsamstag zwei Zufahrten weiter als bisher abzugeben: Der neue Platz befindet sich direkt neben dem bisherigen Entsorgungspunkt, dem Gelände der Wilhelm Bensmann & Sohn GmbH & Co. KG am Loheiden Knapp, wo Grünabfälle zum letzten Mal am Mittwoch, 31. März, angenommen werden.

„Wir freuen uns, dass wir mit dem Wechsel auf einen eigenen Standort nun auch den Hagenerinnen und Hagenern unseren üblichen Servicestandard für die Grünplätze anbieten können“, sagt AWIGO-Geschäftsführer Christian Niehaves. In der Vergangenheit hätten diverse Zufriedenheitsbefragungen immer wieder offengelegt, dass das Entsorgungsangebot in der Kirschgemeinde verbesserungswürdig sei. „Der Handlungsbedarf war offensichtlich, weshalb wir die rund 300.000 Euro im Sinne unserer Kundinnen und Kunden gerne investiert haben.“

Das ändert sich konkret: Zunächst sorgt zum einen eine asphaltierte Fläche für mehr Sauberkeit auf dem Standort, zum anderen entzerren getrennte Ein- und Ausfahrtbereiche die Verkehrssituation vor Ort. Insgesamt soll das Ausladen für die Kunden auf dem neuen AWIGO-Grünplatz dadurch komfortabler werden.

Außerdem können zukünftig nicht nur Grünabfälle, sondern kostenlos auch weitere Abfälle (Altkleider, Altmetall, CDs, elektrische Kleingeräte wie Toaster und Föhn, Haushaltsbatterien und Korken) abgegeben werden. Darüber hinaus ist auch eine kostenpflichtige Entsorgung von Bauschutt in Kleinmengen möglich.

Nicht zuletzt stehen nun auch in Hagen a.T.W. die beliebten Materialien für den heimischen Garten zum Verkauf, die die AWIGO nach entsprechender Aufbereitung aus dem Wertstoff Grünschnitt gewinnt: Humus, Mulch sowie torffreie, regionale Blumen- und Pflanzerde.

Über diese Änderungen zeigt sich auch Bürgermeister Peter Gausmann erfreut: „Es ist schön, dass dreckige Fahrzeuge und nasse Füße nach einem Besuch des Grünplatzes bald Geschichte in Hagen a.T.W. sein werden. Und auch mit den erweiterten Dienstleistungen wird der Platz sicherlich einen Mehrwert für unsere Gemeinde bringen. Ich wünsche der AWIGO einen guten Neustart am Loheiden Knapp!“

2021 03 29 pm Gruenplatz Hagen Eroeffnung neuer Standort Karsamstag Bild 1Die Fläche ist frisch asphaltiert, die letzten Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Bürgermeister Peter Gausmann (links) und AWIGO-Geschäftsführer Christian Niehaves (rechts) freuen sich, dass es in wenigen Tagen auf dem neuen AWIGO-Grünplatz losgehen kann. Foto: D. Pommer/AWIGO.

 

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Motor der ILE-Region "Hufeisen"

Das Regionalmanagement der ILE-Region „Hufeisen“ ist der Dreh- und Angelpunkt der ländlichen Entwicklung in Belm, Bissendorf, Georgsmarienhütte, Hagen a.T.W., Hasbergen und Wallenhorst. Die sechs Kommunen haben 2016 ein gemeinsames „Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept“, kurz ILEK, entwickelt, um sich als Region zukunftsfähig aufzustellen.

Jetzt wurde ein Film zum besseren Verständnis gedreht, der z.B. am Beispiel des Schullandheims Mentrup-Hagen zeigt, wie Regionalmanagerin Mona Berstermann unterstützt. Sie vernetzt alle Beteiligten und berät Kommunen, Vereine, Initiativen und Privatpersonen bei der Finanzierung und Umsetzung von Projekten.

Den Film Das Regionalmanagement – Motor der ILE-Region „Hufeisen“ sehen Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=V242Wu4fqog

Mehr Informationen zur ILE-Region "Hufeisen": https://ilek-hufeisen.de/

„Ein offenes Ohr für dich“ – Hagener Elterntelefon für junge Familien

Brauchen Sie einfach mal jemanden zum Reden? Fühlen Sie sich überlastet? Möchten Sie Tipps bekommen, wie Sie den Alltag mit Ihren Kindern in dieser besonderen Zeit besser organisieren können? Haben Sie Fragen zur Kindererziehung?

Rufen Sie gerne bei unserem Hagener Elterntelefon an: Handynummer 0177-2375577

Manchmal tut es einfach schon gut, jemandem seine Sorgen anzuvertrauen. Wenn jemand zuhört, Mut zuspricht und Verständnis hat, ist das manchmal schon eine wirkliche Hilfe. Wir möchten Ihnen diese Hilfe mit dem Elterntelefon anbieten.

„Ein offenes Ohr für dich“ ist ein Angebot des Hagener Netzwerkes der Frühen Hilfen. Marita Rekers steht Ihnen als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie ist gelernte Erzieherin und zertifizierte Elternbegleiterin. Die Anrufe werden vertraulich behandelt, auch ein anonymes Telefonat ist möglich.

Nachverfolgungs-App „luca“ vor dem Start in Landkreis und Stadt Osnabrück

Landkreis und Stadt Osnabrück verfügen ab sofort über das Zertifikat für die „luca“-App. Damit kann die Nachverfolgungs-App großflächig in der Region eingesetzt werden. Auch im Rathaus und in vielen Geschäften und Einrichtungen in der Gemeinde Hagen a.T.W. ist die App nutzbar.

Ab sofort sind damit die technischen Voraussetzungen gegeben, dass bei nachgewiesenen Infektionen die Kontakte des Erkrankten per App an den Gesundheitsdienst übermittelt werden.
Die Kontaktnachverfolgung von Infektionen gehört zu den größten Herausforderungen für die Gesundheitsdienste während der Corona-Pandemie. Die „luca-App“ kann dazu beitragen, Kontakte und Verweildauern zu dokumentieren, etwa in Gastronomiebetrieben, Friseursalons, Kirchen oder im privaten Bereich.

Die App kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Öffnungsschritte sicherer zu machen. Deshalb wäre es sehr wertvoll, wenn möglichst viele Menschen das kostenlose Angebot nutzen. Die App ist leicht zu bedienen und der Datenschutz wird gewährleistet.

Gäste oder Kunden geben ihre Kontaktdaten in die App ein und registrieren sich vor Ort per QR-Code. Die Informationen werden verschlüsselt und bei Bedarf dem Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück zur Verfügung gestellt. Dazu leitet eine infizierte Person bei Anforderung Informationen über ihre Aufenthaltsorte der vergangenen 14 Tage digital und direkt an den Gesundheitsdienst weiter. Bei Einrichtungen wie beispielsweise Geschäften sind dies 28 Tage.

Im Rathaus ist der QR-Code gut sichtbar im Eingangsbereich ausgestellt. Das Einchecken erfolgt nach der Anmeldung durch einen scan des Codes. Nachdem man das Rathaus verlässt, erfolgt der Checkout (wenn vom Anwender in den App-Einstellungen freigegeben) automatisch.

Diese App wird von den Verantwortlichen als Teil einer Gesamtstrategie gesehen. Es wäre beispielsweise risikoarm möglich, im Einzelhandel Einkäufe unter Vorlage eines negativen Schnelltests zu ermöglichen. Für den Fall dass es trotzdem zu Infektionen kommt, kann die App die Nachverfolgung von Kontakten deutlich erleichtern.

Apps haben zur Kontaktnachverfolgung den großen Vorteil, dass persönliche Daten wie Telefonnummer oder Adresse nicht von jedermann eingesehen werden können, die Lesbarkeit sichergestellt ist und vor allem, dass der Gesundheitsdienst direkt digital informiert wird, wenn es Infektionen an einem bestimmten Ort gab.

Beruflich durchstarten: Landkreis bietet zum zehnten Mal Infotag Wiedereinstieg an

Bereits zum zehnten Mal wird in der Region Osnabrück der Infotag Wiedereinstieg angeboten. Die Veranstaltung findet am 21. April in der Zeit von 10 bis 12 Uhr statt und richtet sich an Frauen, die beruflich durchstarten wollen – sei es in Form eines Wiedereinstiegs nach der Familienphase oder aufgrund einer Neuorientierung.

Zwei Online-Vorträge bieten hilfreiche Informationen rund um das Thema „Bewerbung und Vorstellungsgespräche – analog sowie digital“. Die Referentinnen geben einen allgemeinen Überblick über Personalauswahlverfahren und konkrete Praxistipps speziell für digitale Bewerbungen sowie für erfolgreiche Vorstellungsgespräche via Skype, Zoom und Co. Alle Teilnehmerinnen haben die Möglichkeit, im Chat Fragen zu stellen, die im Anschluss an die Vorträge beantwortet werden.
Die Referentinnen sind Maren Teupe, Teamleitung HR – Schwerpunkt Recruiting von der Meyer & Meyer Holding SE & Co. KG und Petra Wübbolt, Unit Leitung MUUUH!Group, beide aus Osnabrück.

Die Anmeldung erfolgt per E-Mail über das Gleichstellungsbüro des Landkreises Osnabrück unter gleichstellung@landkreis-osnabrueck.de. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmerinnen einen Anmeldelink für das Online-Angebot.
Organisiert wird die Veranstaltung von der Koordinierungsstelle Frau & Betrieb e.V., den Gleichstellungsbeauftragten von Landkreis und Stadt Osnabrück sowie der Agentur für Arbeit Osnabrück.

Landkreis Osnabrück startet neuen Kurs für ehrenamtliche Seniorenbegleitung – Angebot findet weitgehend online statt

Am 26. April startet der Landkreis Osnabrück in der Katholischen Landvolkhochschule Oesede einen weiteren DUO-Kurs für ehrenamtliche Seniorenbegleiterinnen und Seniorenbegleiter. Aufgrund der bestehenden Corona-Beschränkungen werden wesentliche Teile des Kurses wieder als Online-Seminar angeboten.

Die DUO-Kurse sind bereits zu einem festen Bestandteil geworden: Der neue Durchgang ist bereits der 14. Kurs, den der Landkreis anbietet, zum zweiten Mal wird das Online-Format genutzt, zu dem alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Einführung erhalten. Bis zum 3. Juli absolvieren sie dann 30 Unterrichtsstunden und eine 20-stündige Praxis. Die Online-Treffen sind jeweils montags von 15.30 bis 17:45 Uhr.

Ehrenamtliche Seniorenbegleitung ist ein Angebot, um älteren Menschen Unterstützung und soziale Kontakte im Alltag zu ermöglichen. Die ehrenamtlich Engagierten besuchen Personen, die etwa zu Hause alleine leben und keine Unterstützung durch Angehörige oder Nachbarn erfahren. Die Ehrenamtlichen nehmen sich vor allem Zeit zum Reden und Zuhören und für gemeinsame Unternehmungen. Außerdem begleiten sie beim Einkaufen, bei Behördengängen oder Arztbesuchen. Ein gutes Angebot für ein selbstbestimmtes Leben und gut gegen soziale Isolation. Wie wichtig soziale Kontakte sind, ist in „Corona-Zeiten“ besonders deutlich geworden.

Das Fortbildungsangebot richtet sich an interessierte Frauen und Männer, die sich in ihrem Wohnort sozial engagieren möchten. Besondere Vorkenntnisse sind nicht nötig. Die Teilnehmenden sollten soziale Kompetenzen und eine positive Haltung mitbringen, gut zuhören können und Verlässlichkeit sowie Bereitschaft zum Einfinden in digitale Kommunikation mitbringen.

Die Kursthemen: körperliche und geistige Mobilität im Alter, Grundkenntnisse von Gesprächsführung und Kommunikation, typische Alterserkrankungen, rechtlichen und sozialen Grundlagen des Ehrenamtes.

Infos und Anmeldung: Susanne Klesse (Seniorenbüro des Landkreises Osnabrück). Telefon: 0541/501-3831.
Peter Klösener (Katholische Landvolkhochschule Oesede), Telefon: 05401/8668-17.
Weitere Informationen sind erhältlich unter https://www.landkreis-osnabrueck.de/seniorenbuero.
Die vorbereitende Fortbildung der Seniorenbegleitung übernimmt im Auftrag des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen beim Landkreis Osnabrück das Zentrum für ehrenamtliches Engagement an der Katholischen Landvolkhochschule Oesede.
Die Kurse werden vom Land Niedersachsen gefördert und sind für die Ehrenamtlichen kostenfrei.

Kurs für ehrenamtliche SeniorenbegleitungFreuen sich auf den nächsten DUO-Kurs (von links): Peter Klösener (Katholische Landvolkhochschule Oesede), Susanne Klesse (Landkreis Osnabrück), Andreas Viehoff (Ehrenamtsloste der Stadt Georgsmarienhütte) und Oscar Alvarado-Schnake (Seniorenbegleiter und Mitglied Seniorenbeirat 60plus Georgsmarienhütte). Foto: Uwe Lewandowski/Landkreis Osnabrück

Stellenausschreibung Gärtner*in

Die Gemeinde Hagen a.T.W. sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Gärtner/in (m/w/d)
Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau

Ihr Tätigkeitsbereich:
Als Teil des Teams unterstützen Sie uns im gesamten Tätigkeitsfeld des gemeindlichen Bauhofs, schwerpunktmäßig in der Anlage, Pflege und Unterhaltung der Grünflächen und Außenanlagen.

Ihr Anforderungsprofil:
Gesucht wird eine einsatzfreudige, körperlich belastbare und verantwortungsbewusste Fachkraft mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung .
Außerdem erwarten wir gute handwerkliche Fähigkeiten und das Vorliegen eines Führerscheins der Klasse B und BE. Wünschenswert wäre ebenfalls die Klasse C oder CE.

Wir bieten Ihnen:
Eine interessante und vielseitige Beschäftigung in Vollzeit. Es gelten die Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit den üblichen Sozialleistungen.

Sie finden sich in den Anforderungen wieder? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 25.04.2021 an die Gemeinde Hagen a.T.W., Schulstraße 7,
49170 Hagen a.T.W. oder per Mail an: info@hagen-atw.de

Ihre Rückfragen beantwortet Ihnen gern Frau Christine Möller unter 05401/97731.

Schwerbehinderte und schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Bewerber*innen werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Zu Zwecken der Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten gespeichert.

Gemeinde Hagen a.T.W.
Der Bürgermeister
Peter Gausmann

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Bitte der Naturschutzstiftung

Genießen sie die Natur! In den Zeiten des Lockdowns entdecken viele Menschen die Natur vor ihrer Haustür. Ein Spaziergang, eine Fahrradtour mit Familie oder einem Begleiter bieten Ausgleich. Auf Steifzügen durch das Osnabrücker Land kann unsere wunderbare Region intensiv erkundet werden. Gerade in diesen schwierigen Zeiten wird uns die Wichtigkeit einer intakten Natur bewusst.

Ziel der Naturschutzstiftung des Landkreises Osnabrück ist es seit vielen Jahren die Vielfalt unserer Region zu erhalten und zu schützen. So unterstützt die Stiftung seit Jahren ein Wiesenvogelschutzprojekt. In Zusammenarbeit mit Landwirten werden die Gelege von Kiebitzen, Brachvögel, aber auch andere Wiesenvögel geschützt. Sie beginnen im März zu brüten und benötigen Ruhe in ihrem Brutgeschäft! Bitte der Naturschutzstiftung deshalb: Bleiben sie auf den Wegen und halten sie ihren Hund an der Leine!

Neben vielen naturliebenden, rücksichtsvollen Spaziergängern, Wanderern und Radfahrern gibt es leider auch einige, die nicht so achtsam sind. Sie lassen ihre Hunde, trotz Verbot, freilaufen, betreten Schutzgebiete oder werfen ihren Abfall in die Natur. Es sind schon einige Kiebitznester aufgrund von frei in den Wiesen laufenden Hunden zerstört oder aufgegeben worden. Jedes dieser Gelege ist für den Erhalt dieser seltenen Vögel wichtig. Unsere Kiebitze und Brachvögel dürfen in ihrem Brutgeschäft nicht gestört werden. Hasen in ihren Sassen oder junges Niederwild nicht aufgescheucht oder vertrieben werden.

Und leider bleibt uns auch in der freien Natur das Thema Corona nicht erspart. Angesichts der in der Region wieder sehr hohen und nach wie vor steigenden Infektionszahlen darf und soll man natürlich gerne wandern, joggen, rasten usw., aber eben nur mit Personen aus dem eigenen Hausstand und maximal einer weiteren Person (plus zugehörigen Kindern bis 6 Jahre).

In Naturschutzgebieten gilt das ganze Jahr ein Wegegebot. Dies heißt: Grünland- und Waldflächen dürfen nicht betreten werden. Erholungssuchende dürfen auf den Wegen diese Gebiete genießen. Dies dient dem Schutz der Vielfalt unserer Natur. Für die Bodenbrüter ist genauso überlebenswichtig, dass die Anleinpflicht für Hunde eingehalten wird. Daher die eindringliche Bitte der Naturschutzstiftung diese Regeln einzuhalten.

Erholungssuchende finden auf der Internetseite von TERRA.vita e. V. (www.geopark-terravita.de) Anregungen für Routen im Landkreis Osnabrück. Wer diese Rundwege mit der gebotenen Rücksichtname genießt, schützt die Vielfalt unserer heimischen Natur.

    • Brachvogelkken 1

Niedersächsische Landesregierung stellt klar: Osterfeuer sind auch in diesem Jahr nicht zulässig

Öffentliche Veranstaltungen mit Osterfeuern sind aufgrund der Pandemielage und der allgemeinen Kontaktbeschränkungen in Niedersachsen auch in diesem Jahr leider nicht zulässig. Darauf weisen das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz nochmals ausdrücklich hin.

Bei öffentlichen Osterfeuern handelt es sich typischerweise um Veranstaltungen mit einer größeren Zahl von Personen und diese sind nicht zulässig. Bedauerlicherweise ist die Gefahr, sich mit den hochansteckenden und gefährlichen Varianten des Corona-Virus anzustecken, auch in einer im Freien zusammenkommenden Gruppe groß.
Auch die zu Sonntag in Kraft getretene Corona-Verordnung lässt hier diesbezüglich keine Ausnahmen zu. Im Gegenteil: In der Zeit vom 2. April bis zum Ablauf des 5. April 2021 sind ohnehin jegliche Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit unzulässig, auch wenn die Personen das Abstandsgebot einhalten."

Das Umweltministerium weist darauf hin, dass der private Betrieb von Feuerschalen und Feuerkörben erlaubt ist, solange sie mit geeignetem Brennmaterial betrieben werden. Es bleibt erlaubt, was ohnehin erlaubt ist und verboten bleibt, was ohnehin verboten ist: Das Verbrennen von Grünschnitt (pflanzliche Abfälle) bleibt weiter verboten. Natürlich gelten aber auch hier die gängigen Kontaktbeschränkungen vor Ort.
Für alle - auch privaten - Zusammenkünfte gelten die aktuellen Kontaktbeschränkungen nach § 2 der Corona-Verordnung. So ist in Regionen mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 eine Zusammenkunft nur mit den Personen eines Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts zulässig. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt, Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren sind nicht einzurechnen.

In sogenannten Hochinzidenzkommunen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 sind nur Zusammenkünfte von Personen eines Haushalts mit einer weiteren Person zulässig. Hier werden Kinder bis sechs Jahre nicht mitgezählt.
Zudem ist bitte darauf zu achten, ob die örtlich zuständige Behörde eine Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages erlassen hat. Dies kann ab einer Inzidenz von 100 erfolgen, ab einer Inzidenz von 150 soll es erfolgen.

Hagener Testzentren

Die drei Hagener Apotheken sind mittlerweile offizielle stationäre Corona-Testzentren. Die Nibelungen Apotheke und die Niedermark Apotheke vergeben die Termine online. Bei der Martinus Apotheke können Termine telefonisch vereinbart werden.

Zur Testung dürfen nur symptomfreie Personen kommen. Kontaktpersonen von Corona-Infizierten dürfen ebenfalls den kostenlosen Test nicht nutzen. Ziel der Testung ist es, symptomfreie Spreader zu finden. Positiv getestete Personen werden jeden Abend ans Gesundheitsamt gemeldet. Negative Testergebnisse bekommen die Bürger*innen als Bescheinigung ausgestellt. Alle drei Apotheken sind berechtigt, andere Personen in die Durchführung von Laientests zu unterweisen.

Martinus Apotheke
Dorfstr. 9
49170 Hagen a.T.W.
Tel.: 05401 897026
Fax: 05401 897027
E-Mail: app@martinus-apotheke-hagen.de

Nibelungen Apotheke
Schulstraße 1
49170 Hagen a.T.W.
Tel.: 05401 89090
Fax: 05401 890919
E-Mail: jostwerth@nibelungen-apotheke-hagen.de
Internet: http://www.nibelungen-apotheke-hagen.de

Niedermark Apotheke
Kummerskamp 2
49170 Hagen a.T.W.
Tel.: 05405 7405
Fax: 05405 8572
E-Mail: info@niedermark-apotheke.de
Internet: http://www.niedermark-apotheke.de

Stadt und Landkreis Osnabrück beschließen gemeinsam Ausgangsbeschränkung ab Mittwoch, 31. März

In Landkreis und Stadt Osnabrück wird es aufgrund der steigenden Anzahl an Corona-Infizierten ab Mittwochabend, 31. März, eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr geben. Die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen schreibt vor, dass es in Kreisen und kreisfreien Städten eine solche Ausgangssperre geben kann, wenn die 7-Tages-Inzidenz über 100 liegt und geben soll, wenn sie über 150 liegt.

In der Zeit, in der die Ausgangssperre greift, dürfen sich Personen nur noch in Ausnahmefällen außerhalb des privaten Wohnbereiches aufhalten. Das gilt bei Gefahr für Leib, Leben und Eigentum oder zur Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten. Dazu zählen auch die unaufschiebbare berufliche, dienstliche oder akademische Ausbildung sowie die Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst. Auch Ehegatten, Lebenspartner oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft dürfen in deren Wohnung oder sonstiger Unterkunft besucht werden. Dasselbe gilt für Angehörige, wenn diese von Behinderung betroffen oder pflegebedürftig sind. Selbstverständlich dürfen auch notwendige medizinische, psychosoziale, pflegerische, therapeutische und veterinärmedizinische Leistungen in Anspruch genommen werden. Unterstützungsbedürftige Personen sowie Sterbende und Personen in lebensbedrohlichen Zuständen dürfen auch während der Ausgangssperre begleitet und betreut werden.

Tiere dürfen weiterhin versorgt und Haustiere auch ausgeführt werden. Auch Gottesdienste oder ähnliche religiöse Veranstaltungen dürfen während der Ausgangssperre besucht werden. Die Durchfahrt durch das Gebiet von Stadt und Landkreis Osnabrück ist weiterhin gestattet.

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